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   FG Hamburg, 22.04.1999 - II 196/96   

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https://dejure.org/1999,8782
FG Hamburg, 22.04.1999 - II 196/96 (https://dejure.org/1999,8782)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.1999 - II 196/96 (https://dejure.org/1999,8782)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 1999 - II 196/96 (https://dejure.org/1999,8782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGA bei Zustimmung zur Pachtzinserhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft; Einwilligung einer Schwestergesellschaft in höheren Pachtzins; Berücksichtigung möglicher Schadensersatzforderungen und eines Imageverlustes bei Durchführung eines Fremdvergleichs

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 921
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.04.1999 - II 196/96
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt daher vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Gewinnverteilungsbeschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteil vom 24.01.1989 - VIII R 74/84 -, BStBl II 1989, 419).
  • BFH, 13.09.1989 - I R 41/86

    Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Rückforderungsanspruch gem.

    Auszug aus FG Hamburg, 22.04.1999 - II 196/96
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteile vom 22.02.1989 - I R 44/85 -, BStBl II 1989, 475 ; - I R 9/85 -, BStBl II 1989, 631; vom 12.04.1989 - I R 142-143/85 -, BStBl II 1989, 636 ; vom 13.09.1989 - I R 41/86 -, BStBl II 1989, 1029; vom 24.01.1990 - I R 157/86 -, BStBl II 1990, 645; vom 04.12.1991 - I R 63/90 -, BStBl II 1992, 362; vom 29.04.1992 - I R 21/90 -, BStBl II 1992, 851; vom 01.07.1992 - I R 78/91 -, BStBl II 1992, 975).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Hamburg, 22.04.1999 - II 196/96
    Entscheidend dabei ist, ob die Leistungen in der Form, in der sie an den Gesellschafter oder seinen nahen Angehörigen erbracht wurden, aus betrieblichen Gründen oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 23.10.1985; vom 01.10.1986 - I R 54/83 -, BStBl II 1987, 459; vom 02.03.1988 - I R 103/86 -, BStBl II 1988, 786).
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